100-jähriges Vereinsjubiläum

Kein "Freibrief" -
Grund genug für radikale Sanierungsmaßnahmen

Neues, Interessantes und Haarsträubendes
zu den einzelnen Punkten der Petition

Die Seite ist im Bau - Schauen Sie doch immer wieder vorbei!

§ 1 Der wirtschaftliche Verein GEMA (Wirtschaftsverein Kraft staatlicher Verleihung!)
Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte hat seinen Sitz in Berlin.
Seine Rechtsfähigkeit beruht gemäß § 22 BGB auf staatlicher Verleihung1).


1)Verleihung der Rechtsfähigkeit durch das Preußische Staatsministerium am 28. September 1933 an die STAGMA, deren Name durch Kontrollratsbeschluss Nr. 55 (c) vom 24. August 1947 in GEMA geändert worden ist (Anlage 1 zu den GEMA-Nachrichten Nr. 2/1949 S. 35).
§ 2 1. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung.
Seine Einrichtung ist uneigennützig und nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet.

 
  2. Dem Verein obliegt die treuhänderische Verwaltung der ihm von seinen Mitgliedern und Dritten durch uni- oder bilaterale Verträge zur Verwertung übertragenen Rechte 2).
Er kann alles tun, was zur Wahrung der ihm übertragenen Rechte
erforderlich ist. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Beteiligung der GEMA an Unternehmen, die urheberrechtliche Nutzungsrechte für mehrere Länder zentral wahrnehmen.
Der Verein ist berechtigt, denjenigen, die die ihm übertragenen Rechte nutzen wollen, die hierzu notwendige Genehmigung zu erteilen. Der Verein ist nach Maßgabe von § 11 UrhWG hierzu verpflichtet 3).
2) Uni- und bilaterale Verträge, abgedruckt auf Seite 185 ff.
3) Text des UrhWG, abgedruckt auf Seite 140 ff.

  3. Der Verein ist auch berechtigt, Inkassomandate von Verwertungsgesellschaften zu übernehmen, denen nach §§ 1, 2, 18 UrhWG eine Erlaubnis erteilt worden ist .....
 
  4. Bei Vergebung der Rechte werden die Bedürfnisse der kulturellen Musikpflege berücksichtigt 4). 4) Vgl. § 13 Abs. 3 Satz 4 UrhWG.

 

Die Wellen
schlagen hoch

Welt online, in Sachen, You tube
www.welt.de/kultur/Diese-Gema-ist-der-Totengraeber-der-Musik.html

Ein ordentliches GEMA-Mitglied bittet um Gehör
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Das Internet-Portal Gully berichtet:
Die GEMA beschwert sich nach ihrem Jahresabschluss, dass die Einnahmen aus Onlinemedien "katastrophal" seien.
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Grundsätzliche Überlegungen zur AUFGABE der GEMA

 

 

Interessantes aus dem
Geschäftsbericht 2007

 

Zahlen die einer Erklärung bedürfen
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Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen

Ein offenes und vertrauenaufbauendes "Geschäftsverhältnis" erfordert:

Allgemeinverständliche und auf das WESENTLICHE beschränkte Geschäftsbedingungen.
Kommpetentes und geschultes Personal, dass allgemeingültige Aussagen machen kann.
Gleichbehandlung ALLER Beteiligten in allen GEMA-BEZIRKEN
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Größtmögliche Transparenz

Für die Aufschlüsselung der Tantiemenabrechung bezahlen GEMA-Mitglieder
Gebühren!?
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Änderung der Beitragsberechnungs-grundlagen
für Kleinveranstalter

Erinnern wir uns an den §2 Absatz 4
der Satzung der GEMA
in der Fassung vom 26./27. Juni 2007
Bei Vergebung der Rechte werden die Bedürfnisse der kulturellen Musikpflege berücksichtigt 4).

Angesichts dieser eindeutigen Aussage, grenzt es an Zynismus, wenn die GEMA, beantragte Sonderkonditionen, wie die Härtefallnachlassregelung, mit der Begründung ablehnt, dass "... niemand verpflichtet ist, Konzerte durchzuführen, bei denen kein Gewinn zu erwarten sei."
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GEMA-Preisliste 2009 für Veranstalter
"...ich habe mir den GEMA-Tarif U-VK mal genauer angesehen (s. Tabelle im Anhang) und mir die Mühe gemacht, die maximal möglichen Umsätze (Versammlungsstättenverordnung folgend) im Verhältnis zur GEMA-Gebühr auszurechnen. Das Ergebnis dürfte sie nicht überraschen: Während die kleinsten Veranstaltungen (bis 100qm, bis 1,- EUR Eintritt) fast 11% der (maximal möglichen) Bruttoumsätze zu zahlen haben, sind es bei den großen (3000qm, 20,- EUR Eintritt) nur noch 1,29%."
Ein Dank nach Leipzig für die "Recherche"
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Härtefallnachlassregelung löst die Mißverhältnisklausel ab

GEMA-Richtlinien - Bitte klicken Sie hier

 

Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung der Künstlertantiemen

 

Das Pro-Verfahren
Abrechnungen für Künstler
Das Internet
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Änderung der
Inkasso-Modalitäten

Abbau des horrenden Bürokratismus

Wer sich ein wenig mit den "Geschäftsbedingungen der GEMA befasst,
findet eine Vielzahl unterschiedlichsten Vorgaben z.B. Anmeldefristen, Abgabefristen, Antragstellungen, Abrechnungen usw.

Das "GEMA-Überwachungs- und Prüfungssystem
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Die GEMA-Geschäftspraktiken in Sachen Mahnung und Recherche
!!! INTERESSANTES !!!
Gerichtsurteil zur 100-%igen Recherchegebühr
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Stellungnahme der GEMA
zum Schlußbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages

Seit Ende März liegt sie nun vor, die Stellungnahme der GEMA,
ein 49 DIN A4 Seiten umfassendes "Werk"!
bitte klicken Sie hier

Beeindruckend in Länge und Ausführung!
Enttäuschend in seiner Aussage und seinen Änderungen!

Sonderverträge - WARUM? - bitte klicken sie hier

 

 

 

 

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