Die Mißverhältnisklausel

wurde abgeschafft. -
ab 2008
Härtefallnachlassregelung!

Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen

*Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme (geldwerter Vorteil nach § 13 Abs. 3 S. 1 UrhWG) aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung bei Einzelveranstaltungen steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag eine für die Veranstaltung angemessene Vergütung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:

5.1 Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind insbesondere Eintrittsgelder und/oder sonstiges Entgelt wie z.B. Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse.
Die Vergütung nach der Härtefallnachlassregelung kann die Vergütungen der pauschalen Vergütungssätze in deren unterster Gruppe (Gruppe A in Abschnitt I) nicht unterschreiten (Mindestvergütung).

5.2 Der Antragsteller hat der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA durch eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen Rechnung über die Veranstaltung zu legen und hierzu - soweit Belege erteilt zu werden pflegen - Belege vorzulegen. Mehrere Veranstalter sind verpflichtet, Antrag und Rechnungslegung gemeinsam einzureichen. Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung sind durch Unterschrift zu bestätigen.

5.3 Der Antrag ist unverzüglich nach Rechnungsstellung der GEMA, spätestens aber bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats schriftlich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen. Die Rechnungslegung nach Ziff. 2 ist dem Antrag beizufügen.

5.4 Für den Fall dass der/die Veranstalter seinen/ihren Obliegenheiten nach Ziffern 5.2 und 5.3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt/nachkommen, legt die GEMA der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr die Pauschalsätze in Abschnitt I der vorliegenden Vergütungssätze U-VK zugrunde.


Gesamtvertragsnachlaß

Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, wird ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Vereinbarungen eingeräumt.

So, der Text aus der Gemaseite -
der Text ist jetzt nicht mehr auf der Seite zu finden !!!???!!!

Seit ein paar Monaten gibt es sie wieder!!! - Petition sei Dank!!!

 

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