Liebe Musikanten
und Komponisten,
Liebe Kabarettisten und Schauspieler,
Liebe Veranstalter,
seit 11 Jahren betreibe ich
nun die Sonthofer Kultur-Werkstatt und seit 11 Jahren kenne ich die GEMA
als ein „Reizthema“ gleichermaßen für Veranstalter
und Künstler. Zahlreiche Gespräche mit Künstlern aus der
ganzen BRD und den benachbarten EU-Ländern zeigen, dass der „Leidensdruck“
zunimmt. Für alle Kleinveranstalter werden die GEMA-Gebühren
zu einer echten Existenzbedrohung.
Von Künstlern, auch von jenen, die Mitglied bei der GEMA sind, kenne
ich kaum einen, der uneingeschränktes Vertrauen in die Arbeit der
GEMA hat.
Grund
genug, die GEMA endlich öffentlich zu hinterfragen!
Bevor ich näher auf die
Problematik eingehe, möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen,
dass es nicht darum geht, die Daseinsberechtigung der GEMA in Zweifel
zu stellen. Es steht außer Frage, dass geistiges Gut einen hohen
Wert darstellt und dass es eine wichtige Aufgabe ist, die Urheberrechte
des Einzelnen zu schützen.
Das heißt, der Künstler soll auch die Früchte ernten die
er säht und um bei dieser bildhaften Sprache zu bleiben – Jeder
Landwirt weiß, wenn er seinen Boden zu sehr auslaugt, werden die
Ernten mit der Zeit ausbleiben, weil der Boden „nichts mehr hergibt“.
Aus
Sicht der Veranstalter
und ich spreche hier als „Kleinveranstalter“, der sich redlich
bemüht diese Bühne für Künstler aller Genres und für
den künstlerischen Nachwuchs als „Sprungbrett“ zu erhalten,
werde ich nachfolgend einige Fakten aus meiner Erfahrung erläutern,
die zu einem unakzeptablen „Missverhältnis“ führen.
Abrechnungsmodus für eine
musikalische Veranstaltung:
1. Raumgröße –
in unserem Falle 100 qm
2. GEMA-geschützte Werke
3. Höhe der Eintrittsgelder
…und hier zwei Abrechnungsbeispiele:
1. 100 Besucher
2. das komplette Konzert – geschützte Werke
3. Eintritt pro Person 10,-- €
U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 87,00 €
1. 3 Besucher
2. 1 Musikstück – geschütztes Werk
3. Eintritt pro Person ab 11.00 bis 20,00 €
U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 103,00 €
Sonderkonditionen wie die Kleinveranstalterverträge wurden ab 1998
nicht mehr abgeschlossen. Auf Druck von Seiten der Regierung gewährt
seit damals die GEMA Sonderkonditionen
nach der „Missverhältnisklausel“.
Seit 2008 nun die "Härtefallnachlassregelung".
bitte klicken Sie hier
Eine gute Sache, das Problem war (und es ist noch heute so) allerdings,
dass die GEMA mich im Falle der Kultur-Werkstatt, trotz wiederholter „Bittgesuche“,
nicht auf diese Möglichkeit aufmerksam machte.
Ein Künstler war der rettende Engel! Seit dieser Zeit erhält
die Werkstatt verbilligte
Konditionen. Obwohl diese Regelung in der GEMA-Satzung steht, wird sie
von der GEMA zum einen nur dann gewährt, wenn der Veranstalter das
Glück hat davon in Kenntnis gesetzt zu werden und zum zweiten auch
da nur, wenn die GEMA sich „großzügig“ zeigt.
Soviel zur Problematik für
einen Kleinveranstalter. Es kann nach meiner Meinung nicht angehen, dass
hier mit unterschiedlichen Maßstäben um nicht zu sagen willkürlich
gehandelt wird. Das Gleichheitsprinzip wird in Deutschland, in vielen
Bereichen des Rechts, sehr hoch gehalten. Nach meiner Meinung sollte,
auch bei der GEMA, gleiches Recht für ALLE gelten.
Nun zu den Künstlern - "Pro-Verfahren"
Meine mühevolle Recherche
im Internet, um der Berechnung von Tantiemen für die Künstler
auf die Spur zu kommen, war völlig aussichts- und ergebnislos. Erst
ein Künstler, der von seinen Bühnenauftritten lebt, konnte mir
weiter helfen. Auch er bestätigte mir, dass er seine Kenntnisse erst
im Laufe von „Jahren“ erworben hat. Die GEMA ist auf diesem
Gebiet nicht sonderlich „mitteilsam“.
Hier nun die (mir geschilderte)
zurzeit gültige, Berechnungsgrundlage für Tantiemen an die Künstler.
Die zwei wichtigsten Grundlagen:
1. GEMA-Bezirke – die GEMA teilt Deutschland in 12 Bezirke ein.
2. Anzahl der vom Künstler gemeldeten – eigenen Kompositionen
Berechnungsbeispiele:
Ein Künstler spielt eine
Komposition in einem Bezirk in einem Monat 1 x = 1 Punkt
Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat
20 x = 1 Punkt
Ein Künstler spielt eine
Komposition in 12 Bezirken in einem Monat 1 x = 12 Punkte
Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in 12 Monaten
1 x = 144 Punkte
Höchste zu erreichende Punktzahl
Diese Punktzahl ist der so genannte „ProFaktor“ – die
Berechungsgrundlage für folgende Formel:
Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67
+ 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 4 € = 1,356 €
Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 8
€ = 2,71 €
Der „Wert“ einer
Komposition hängt von verschiedenen Kriterien ab (GEMA gemeldet -
ohne CD – mit CD – Rundfunk – Fernsehen etc.).Eine genaue
Wertangabe konnte ich nicht erfahren! Zurzeit werden, anscheinend für
Kompositionen ohne CD ca. 4 € und mit CD ca. 8 € angesetzt.
… und nun ein kleines
Rechenbeispiel, das die Problematik deutlich macht
Ein Künstler spielt auf
60 Konzerten im Jahr in einem GEMA-Bezirk eine Komposition und erhält
maximal
ohne CD ca. 81,36 €
mit CD ca. 162,60 €
In diesem Falle haben 60 Kleinveranstalter,
in der Größe der Sonthofer Kultur-Werkstatt im Jahr ca. 5220.--
€ an die GEMA entrichtet! Dieser Betrag ist nach oben hin offen,
je nach Größe des Veranstaltungsraumes.
Lohnend wird diese Geschichte
für Künstler, die Konzerte mit ausschließlich eigenen
Stücken bestreiten. Das lässt sich, wenn die Formel bekannt
ist, gut hochrechnen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Künstler über eine genaue
Buchhaltung verfügt, andernfalls verschwinden seine Tantiemen im
großen „GEMA-Topf“ und kommen in erster
Linie ein paar Großverdiener zu gute.
Und noch eine „Kuriosität“: Wenn ein Künstler, sprich
ein GEMA-Mitglied, eine detaillierte Aufschlüsselung seiner Tantiemen
verlangt, muss er dafür „Bearbeitungskosten“ bezahlen.
Soviel zur Solidarität mit den Mitgliedern! Vergleichbares sollte
sich ein Handwerker bei der Erstellung seiner Rechnung erlauben!
Im Gegenzug berechnet die GEMA bei nicht ordnungsgemäßen Meldungen
von Veranstaltern einen 100-%igen Aufschlag.
Sicher gibt es noch so einiges
diesen Ausführungen hinzuzufügen. Möglichkeit dazu erhalten
Sie, wenn Sie das beigefügte Formblatt ausfüllen.
Ein glücklicher Zufall wollte es, dass ich Nina Zober, Leiterin des
Theaters im Hinterhof in Buxtehude kennen lernte. Auch Sie hat einschlägige
Erfahrungen mit der GEMA gemacht.
Frau Zober gelang es, das Interesse an dieser Problematik bei Frau Dr.
Martina Krogmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische
Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu wecken,
die ihrerseits bereits die Rechtsabteilung im Kanzleramt informierte.
Der Boden für eine öffentliche und politische Auseinandersetzung
mit der GEMA ist bereitet.
Nun müssen die Künstler und die Veranstalter von ihrem Recht
gebrauch machen, eine breit angelegte Petition bei der Bundesregierung
einzureichen, damit diese tätig werden kann und muß.
Inhalt der Petition:
Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc. beantragen
• Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen
• Größtmögliche Transparenz
• Änderung der Beitragberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter
• Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung
der Künstlertantiemen,
• Änderung der Inkasso-Modalitäten
Wenn Ihnen/Euch auch daran gelegen ist, in Sachen GEMA zu einem guten
Miteinander zu kommen, bei dem Künstler und Veranstalter gleichermaßen
zu ihrem Recht kommen, dann bitte ich Sie/Euch das Formblatt auszufüllen
und
an die:
Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH – Altstädter Str. 7 –
87527 Sonthofen
zu faxen: 08321-68793 oder per Post zu schicken (Mail ist nicht ausreichend
da die Unterschrift von Nöten ist).
Oder an:
Theater im Hinterhof / Schule für Gesang und Schauspiel A Cappella
Leitung: Nina Zober - Hauptstrasse 34 - 21614 Buxtehude
Außerdem bitten wir Euch/Sie
diesen Brief an bekannte Künstler und Veranstalter weiter zu reichen.
Der Erfolg hängt davon ab, wie groß die Resonanz ist. Denn
nur so, wird der „Leidensdruck“ deutlich – Gemeinsam
sind wir stark! –
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